Öffnungszeiten Getränkefachmarkt:
Mo. - Fr.: 08:00 - 18:30 Uhr
Sa.:           08:00 - 17:00 Uhr
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Verantwortlich:

Getränke Paradies Fachhandels GmbH

Hans Werner Stähler

Gewerbestr. 23-24

56477 Rennerod

Kontakt:

Telefon: +49 2664 998750

Telefax: +49 2664 9987518

E-Mail: durst@getraenke-paradies.de

Registereintrag:

HRB 2708 Montabaur

Umsatzsteuer-ID:

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Liefer- und Zahlungsbedingungen
Bestellungen
Um eine rechtzeitige Belieferung gewährleisten zu können, erbitten
wir Bestellungen drei Tage vor dem Liefertag. Die Auftragsannahme
erfolgt hinsichtlich Preis, Menge, Lieferzeit und Liefermöglichkeit freibleibend.
Zahlungsbedingungen
Unsere Rechnungen sind sofort und ohne jeden Abzug zahlbar.
Eigentumsvorbehalt
Die Ware bleibt bis zur vollen Bezahlung unser Eigentum.
Leergut
Fässer, Paletten, Mehrwegflaschen, Kästen und Kohlensäureflaschen
sind Eigentum des Herstellers und auch wenn bepfandet unveräußerlich;
fehlende Mengen werden zum Wiederbeschaffungspreis in Rechnung
gestellt. Wir behalten uns vor die Annahme von Mehrwegflaschen
und Kästen abzulehnen, wenn sie uns in unzumutbaren Mengen oder
in keinem ordnungsgemäßen Zustand angeboten werden.
Gerichtsstand
Als Gerichtsstand gilt für beide Teile Westerburg als vereinbart. Erfüllungsort
und Gerichtsstand für das Mahnverfahren ist unabhängig von
der Höhe des Betrages Westerburg.
Bundesdatenschutzgesetztbenachrichtigung nach dem §§ 26 & 34
In unserem Bemühen um die ständige Verbesserung der Leistungsfähigkeit
unseres Unternehmens, und damit ebenfalls in Ihrem Interesse,
bedienen wir uns selbstverständlich auch der durch die elektronische
Datenverarbeitung gegebenen Möglichkeiten.
Nach den §§ 26 und 34 des Gesetzes sind wir verpflichtet Sie als unseren
Kunden darüber zu benachrichtigen, dass wir dazu Ihre Daten
(Anschriften, Konditionen und Umsatzzahlen) soweit das geschäftsnotwendig
und im Rahmen des Gesetzes zulässig ist, bei uns oder Dritten
speichern.
Mietvertragsbedingungen für Mietmaterial
Der Mieter/Übernehmer des Fahrzeuges versichert durch seine Unterschrift, dass er rechtsverbindlich bevollmächtigt
ist, das im Lieferschein aufgelistete Fahrzeug zu übernehmen, und in Besitz der entsprechenden Fahrerlaubnis ist.
Der Mieter/Übernehmer verpflichtet sich mit seiner Unterschrift gleichzeitig, den vereinbarten Rückgabetermin
einzuhalten. Die folgenden Mietvertragsbedingungen sowie die Zubehörliste werden vom Mieter/Übernehmer
anerkannt und sind Grundlage des Mietvertrages. Die Schlüssel wurden dem Mieter ausgehändigt.
Mietvertragsbedingungen
Der Mieter/Übernehmer verpflichtet sich, den Mietgegenstand pfleglich und sachgemäß zu behandeln und in einwandfreiem und vollständigem Zustand zurückzugeben.
Bei Schäden jeglicher Art, die durch Gewalteinwirkung oder unsachgemäßen Umgang durch den Mieter/Übernehmer oder Dritte verursacht werden, haftet in jedem Fall der Mieter. Festgestellte Mängel und in Verlust geratene Teile werden von uns instandgesetzt
bzw. neu beschafft und zum Selbstkostenpreis in Rechnung
gestellt.
Schäden oder Beschädigungen sind dem Vermieter sofort zu melden.
Bei Unfällen muss die Polizei zur Aufnahme des Schadens benachrichtigt werden. Bei Unterlassung der polizeilichen Meldepflicht werden alle evtl. entstehenden Kosten dem Mieter in Rechnung gestellt.
Für evtl. dem Veranstalter oder seinen Gästen entstehende Schäden, die mit den zur Verfügung gestellten Gegenständen in Zusammenhang stehen, übernimmt Getränke Paradies Fachhandels GmbH keine Haftung. Der Mieter/Veranstalter hat ausreichende Versicherungen (Haftpflichtversicherung, Unfallversicherung für Schäden Dritter) abzuschließen.
Das Fahrzeug ist gereinigt und sauber an den Vermieter zurückzugeben. Sollte dies nicht der Fall sein, so werden die anfallenden Reinigungskosten dem Mieter in Rechnung gestellt.
Beschädigungen oder Verlust von Bestandteilen der Verkaufspavillons/Kühlanhänger wie z.B. Beleuchtungsgläser, Stützen, Felgen, Reifen, Stromkabel, Abdeckungen, Girlanden, Halterungen usw. werden mit dem Wiederbeschaffungswert in Rechnung gestellt. Die Preise verstehen sich zzgl. der jeweils gültigen Mehrwertsteuer.
Sollte der Mieter seine Reservierung nicht rechtzeitig widerrufen, entstehen Stornogebühren in folgender Höhe:
- Ab 8 Wochen vor Beginn der Veranstaltung = 50% der Mietgebühr
- Zwischen 4 Wochen und bis zu 8 Tagen vor der Veranstaltung = 80% der Mietgebühr
- Weniger als 8 Tage vor der Veranstaltung = 100% der Mietgebühr

Stand: 10/2015

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